Kosten und Kostenerstattung
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Eine Kostenerstattung erhalten Sie in der Regel von einer privaten Krankenversicherung, einer
privaten Zusatzversicherung für Kassenpatienten, die Heilpraktikerleistungen abdeckt, und der Beihilfe.
Private Versicherung
Hier übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten für Heilpraktiker je nach abgeschlossenen Tarif bis zu 100 Prozent. Je nach Umfang der Behandlung kann sich
eine Selbstbeteiligung bei der Kostenübernahme für Sie ergeben.
Gesetzliche Versicherung
Hier werden die Behandlungskosten beim Heilpraktiker nicht erstattet. Es besteht jedoch die Möglichkeit die anfallenden Behandlungskosten durch eine private
Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen abdeckt, erstattet zu bekommen.
Unsere Praxis ist barrierefrei zugänglich, der Kursraum ist nur über eine Treppe erreichbar.
Parkplätze vor der Praxis und in näherer Umgebung sind vorhanden
Bushaltestelle in ca. 150 m Entfernung
Was ist, wenn Sie einen Termin stornieren oder verschieben müssen?
Termine für die Erstanamnese (ca. 60 Min) sollten wenigstens 3 Werktage vorher abgesagt werden, Folgetermine mindestens 24 Stunden. Leider sehen wir uns gezwungen
bei Nichtabsage eine Gebühr von 30,- € in Rechnung zu stellen.